Substanzen

Die in der Substanzunterstützten Therapie zum Einsatz kommenden Substanzen haben gemein, dass sie das Bewusstsein verändern, also pharmakologisch auf die Art und Weise Einfluss nehmen, wie unser Gehirn funktioniert. Diese Veränderung selbst ist bewusst wahrnehmbar. Es gibt Stoffe, die eher die Wahrnehmung dämpfen (z. B. Alkohol, Nikotin), und solche, die sie erweitern. Nur letztere kommen in der SUT zum Einsatz. Diejenigen, die klassischerweise in der SUT verwendet werden, wurden meist in den 1970er und 1980er Jahren unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt, so dass sie nicht gehandelt und verwendet werden dürfen. Die wichtigsten sind:

LSD (Lysergsäurediethylamid) (verboten) und seine legalen Analoge

MDMA (3,4-Methylendioxymethamphetamin) (verboten) und seine legalen Analoge

Methylon (3,4-Methylendioxy-N-methylcathinon) (verboten)

Meskalin (verboten)

Psilocybin, Psilocin oder Pilze der Gattung Psilocybe (verboten)

Ayahuasca (verboten)

Iboga oder Ibogain (in Deutschland und Österreich legal)